EmpCo & PFAS: Was Betriebe bis August und September 2026 prüfen müssen
Nachhaltig werben, sicher verpacken
Zwei neue Vorgaben, die Unternehmen im Außer-Haus-Markt jetzt kennen sollten
Nachhaltigkeit spielt für viele Betriebe im Außer-Haus-Markt eine immer größere Rolle: bei der Auswahl von Produkten, bei Verpackungen, in der Logistik und in der Kommunikation mit den eigenen Kunden.
Ab 2026 gelten in zwei Bereichen neue beziehungsweise deutlich strengere Anforderungen:
- für Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“,
- für Lebensmittelverpackungen, die bestimmte PFAS-Chemikalien enthalten können.
Betroffen sind unter anderem Bäckereien, Gastronomiebetriebe, Caterer, Metzgereien, Gemeinschaftsverpfleger und andere Anbieter von Speisen und Getränken.
Wir geben einen verständlichen Überblick und zeigen, was jetzt zu tun ist.
- EmpCo: Nachhaltig werben – aber konkret und belegbar
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Grundlage ist die europäische EmpCo-Richtlinie, die in Deutschland durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurde.
Das Ziel: Verbraucher sollen besser vor unklaren oder übertriebenen Umweltversprechen geschützt werden.
Nachhaltigkeitskommunikation wird damit nicht verboten. Aussagen müssen künftig jedoch genauer, nachvollziehbarer und belegbar sein.
Welche Begriffe können kritisch sein?
Besondere Vorsicht ist bei allgemeinen Aussagen geboten, zum Beispiel:
- nachhaltig
- umweltfreundlich
- klimafreundlich
- ökologisch
- grün
- ressourcenschonend
- biologisch abbaubar
- nachhaltige Verpackung
- nachhaltige Belieferung
Solche Begriffe vermitteln einen umfassenden Umweltvorteil. Oft bleibt aber offen, worauf sich dieser Vorteil konkret bezieht.
Geht es um die Verpackung? Um den Transport? Um einzelne Zutaten? Um Energieverbrauch? Oder um die gesamte Herstellung?
Allgemeine Umweltbegriffe dürfen künftig nicht mehr ohne eine unmittelbar erkennbare Konkretisierung oder eine entsprechend anerkannte hervorragende Umweltleistung verwendet werden.
Ein einfaches Beispiel
Zu allgemein
Wir verwenden nachhaltige Verpackungen.
Besser
Die Verpackung besteht zu 80 Prozent aus Recyclingmaterial.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Prozentangabe aktuell belegt werden kann.
Ein weiteres Beispiel:
Zu allgemein
Wir liefern besonders umweltfreundlich.
Besser
Durch eine neue Tourenplanung konnten wir die jährlich gefahrenen Lieferkilometer gegenüber 2024 um 12 Prozent reduzieren.
Die konkretere Aussage ist nicht nur rechtlich belastbarer. Sie ist auch glaubwürdiger und für Kunden besser nachvollziehbar.
Vorsicht bei „klimaneutral“
Besonders streng werden Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „klimakompensiert“ oder „mit reduziertem CO₂-Fußabdruck“ behandelt, wenn sie allein auf dem Kauf von Kompensationszertifikaten beruhen.
Ein Produkt darf nicht als klimaneutral dargestellt werden, wenn seine Emissionen unverändert entstehen und lediglich außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette ausgeglichen werden.
Weiterhin möglich ist es, sachlich über unterstützte Klimaschutzprojekte zu informieren. Dabei darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, das beworbene Produkt selbst verursache keine oder deutlich weniger Emissionen.
Auch Zukunftsversprechen benötigen einen Plan
Aussagen wie
Bis 2030 sind wir klimaneutral.
oder
In Zukunft produzieren wir vollständig nachhaltig.
sind nur dann empfehlenswert, wenn ein konkreter und realistischer Umsetzungsplan vorhanden ist.
Dazu gehören insbesondere:
- ein klarer Ausgangswert,
- messbare Zwischenziele,
- ein verbindlicher Zeitplan,
- festgelegte Maßnahmen,
- ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen,
- eine regelmäßige unabhängige Überprüfung.
Die Ziele und die wesentlichen Grundlagen müssen öffentlich nachvollziehbar sein.
Eigene Nachhaltigkeitssiegel überprüfen
Auch selbst entwickelte Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel werden strenger beurteilt.
Ein grünes Blatt, ein Häkchen oder ein Begriff wie „nachhaltig geprüft“ kann beim Kunden den Eindruck einer unabhängigen Zertifizierung vermitteln.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle eingeführt wurden. Reine unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel sind daher besonders kritisch.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Prüfen Sie Ihre:
- Website,
- Speisekarten,
- Verpackungen,
- Thekenaufsteller,
- Prospekte und Flyer,
- Social-Media-Beiträge,
- Produktbezeichnungen,
- Fahrzeugbeschriftungen,
- Nachhaltigkeits- und Qualitätssiegel.
Stellen Sie sich zu jeder Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage drei Fragen:
- Was behaupten wir ganz konkret?
- Können wir diese Aussage aktuell belegen?
- Versteht der Kunde unmittelbar, worauf sich die Aussage bezieht?
Lässt sich eine dieser Fragen nicht eindeutig beantworten, sollte die Formulierung überarbeitet werden.
- PPWR und PFAS: Neue Anforderungen an Lebensmittelverpackungen
Die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Sie enthält zahlreiche Anforderungen, die in den nächsten Jahren schrittweise wirksam werden.
Ein unmittelbar wichtiges Thema für den Außer-Haus-Markt sind die neuen PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen.
Was sind PFAS?
PFAS ist die Abkürzung für eine große Gruppe künstlich hergestellter chemischer Stoffe.
Sie wurden unter anderem eingesetzt, um Materialien:
- fettabweisend,
- wasserabweisend,
- schmutzabweisend,
- hitzebeständiger
zu machen.
PFAS können deshalb insbesondere bei fett- oder feuchtigkeitsabweisend ausgerüsteten Lebensmittelverpackungen eine Rolle spielen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Snack- und Burgerverpackungen,
- beschichtete Papiere,
- Einschlagpapiere,
- Pommesschalen,
- Kartons für fettige Backwaren,
- Take-away-Schalen,
- Becher und Deckel,
- bestimmte als kompostierbar beworbene Verpackungen.
Nicht jede beschichtete Verpackung enthält automatisch PFAS. Für einen Betrieb ist dies in der Regel jedoch nicht durch bloßes Anschauen erkennbar.
Was gilt ab dem 12. August 2026?
Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen ab diesem Datum nicht mehr neu auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, wenn sie die in der PPWR festgelegten PFAS-Grenzwerte erreichen oder überschreiten.
Für Bäckereien, Gastronomiebetriebe und Caterer bedeutet das nicht, dass sie ihre Verpackungen selbst im Labor untersuchen müssen.
Der wichtigste Schritt ist eine schriftliche Bestätigung des Verpackungslieferanten.
Was sollte der Lieferant bestätigen?
Bei Neu- und Nachbestellungen sollte der Lieferant bestätigen, dass die gelieferten Lebensmittelkontaktverpackungen:
- die ab 12. August 2026 geltenden PFAS-Grenzwerte der PPWR einhalten,
- für den vorgesehenen Lebensmittelkontakt geeignet sind,
- über die erforderlichen Konformitäts- und Produktinformationen verfügen.
Eine mögliche Anfrage an den Lieferanten lautet:
Bitte bestätigen Sie uns schriftlich, dass die von Ihnen gelieferten Lebensmittelkontaktverpackungen die ab dem 12. August 2026 geltenden PFAS-Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllen. Bitte stellen Sie uns außerdem die für den jeweiligen Artikel vorhandenen Konformitäts- und Produktinformationen zur Verfügung.
Müssen vorhandene Verpackungen sofort entsorgt werden?
Vorhandene Bestände sollten nicht ohne weitere Prüfung vorsorglich entsorgt werden.
Entscheidend ist unter anderem, wann die Verpackung erstmals auf dem Markt bereitgestellt wurde und welche Rolle der jeweilige Betrieb in der Lieferkette hat. Die Europäische Kommission stellt klar, dass nach dem 12. August 2026 neu in Verkehr gebrachte Lebensmittelkontaktverpackungen die PFAS-Grenzwerte erfüllen müssen.
Betriebe sollten ihre Lieferanten daher zunächst um eine eindeutige schriftliche Einordnung bitten.
Wer hat weitergehende Pflichten?
Für viele Gastronomie- und Bäckereibetriebe bleibt der Verpackungshersteller beziehungsweise Lieferant der wichtigste Ansprechpartner.
Mehr Verantwortung kann jedoch entstehen, wenn ein Unternehmen:
- Verpackungen direkt aus dem Ausland bezieht,
- individuell entwickelte Verpackungen verwendet,
- Verpackungen unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke herstellen lässt,
- Eigenmarkenprodukte vertreibt,
- flexible Verpackungsmaterialien selbst zu einer vollständigen Verpackung verarbeitet.
Die PPWR unterscheidet verschiedene Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette. Bei Eigenmarken, Auftragsfertigung und Importen kann ein Unternehmen selbst für die Konformität der Verpackung verantwortlich werden.
Ihr Handlungsplan für die nächsten Wochen
Nachhaltigkeitswerbung
☐ Alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zusammentragen
☐ Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ markieren
☐ Aussagen durch konkrete und belegbare Informationen ersetzen
☐ Nachweise zentral und aktuell ablegen
☐ Eigene Nachhaltigkeitszeichen und Siegel überprüfen
☐ Klimaneutralitäts- und Kompensationsaussagen besonders kritisch prüfen
Lebensmittelverpackungen
☐ Alle eingesetzten Lebensmittelkontaktverpackungen erfassen
☐ Verpackungslieferanten schriftlich zur PFAS-Konformität befragen
☐ Konformitätsinformationen artikelbezogen ablegen
☐ Neue Verpackungen nur mit ausreichender Lieferantenbestätigung bestellen
☐ Direktimporte und Eigenmarkenverpackungen gesondert prüfen
☐ Einkauf, Qualitätssicherung und Marketing gemeinsam informieren
Zwei Termine, die Sie kennen sollten
- August 2026
Die PPWR wird grundsätzlich anwendbar. Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten die neuen PFAS-Grenzwerte.
- September 2026
Die neuen deutschen Vorschriften zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie gelten. Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung wird deutlich strenger beurteilt.
Unser Fazit
Unternehmen müssen Nachhaltigkeit nicht aus ihrer Kommunikation streichen.
Entscheidend ist, konkreter zu werden:
Nicht pauschal „nachhaltig“, sondern klar sagen, welche Maßnahme umgesetzt wurde, welchen Bereich sie betrifft und wie der Vorteil belegt wird.
Auch bei Verpackungen gilt: Nicht jede Verpackung muss sofort ausgetauscht werden. Betriebe sollten sich aber rechtzeitig vergewissern, dass ihre Lieferanten die neuen PFAS-Anforderungen erfüllen und dies schriftlich bestätigen können.
Wer jetzt seine Werbeaussagen und Verpackungsunterlagen prüft, vermeidet kurzfristige Änderungen und unnötige Risiken.
Bei Fragen zu Produktinformationen oder den von FFS gelieferten Artikeln wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner bei FFS.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
